Das Kärntner Feuerwehrgesetz ist bereits 30 Jahre alt und durch häufige Novellierungen unübersichtlich geworden. Feuerwehrreferent Landesrat Daniel Fellner:
„Dieser Umstand machte eine Neuerlassung notwendig. Wir sind diesmal einen ganz neuen Weg gegangen und haben die Feuerwehren samt ihren Anregungen, Vorstellungen und Wünschen, von Anfang an eng in die Überarbeitung des Gesetzes miteinbezogen.“
Durch diese Vorgehensweise soll die Neuerlassung des Kärntner Feuerwehrgesetzes die Regelung des Feuerwehrwesens in Kärnten moderner und noch praxisnäher machen.
„Wesentliche Neuerungen sind etwa die Attraktivierung des Kärntner Feuerwehrwesens, unter anderem durch die verstärkte Förderung der Jugendgruppen, etwa durch gezielte Förderung der persönlichen und sozialen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen. Darüber hinaus wurde das Gesetz dahingehend geändert, dass bei Waldbränden künftig mehr Geld vom Bund rückerstattet werden kann.“
Gefahrenabwehrplan (GAP)
Neu in das Gesetz aufgenommen wurde auch eine Regelung für den Gefahrenabwehrplan (GAP). Konkret heißt das, der Kärntner Landesfeuerwehrverband hat das Gefahrenpotenzial innerhalb der Gemeinden gemeinsam mit der jeweiligen Gemeinde zu erheben und auf Basis des festgestellten Gefahrenpotenzials ein Ausrüstungskonzept über den Bedarf an Fahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen der Freiwilligen Feuerwehren der jeweiligen Gemeinde zu erstellen. Die bereits erstellten 90 GAPs erhalten damit eine rechtliche Basis.
Aus- und Weiterbildung
Ein wichtiges Thema im neuen Feuerwehrgesetz ist das Thema Aus- und Weiterbildung: Hierzu wird die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen wie Universität oder Fachhochschulen ausgebaut. Die Feuerwehrschule soll sich zu einer Bildungs- und Forschungsinstitution entwickeln, die sich über den abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz hinaus auch auf sämtliche Bereiche des Zivil- und Katastrophenschutzes spezialisiert.
Vorbeugender Brandschutz
Implementiert werden auch eine Brandverhütungsstelle und ein Brandverhütungsbeirat. Das zentrale Thema hierbei ist wiederum vorbeugender Brandschutz, die Stelle wird gemeinsam mit Versicherungen finanziert.
Darüber hinaus wird in der Neuerlassung des Gesetzes eine Regelung für nebenberufliche oder hauptberufliche Ausübung der Funktion des Landesfeuerwehrkommandanten geschaffen, sowie die dazugehörige Regelung des Entgelts.
Der nunmehr vom Regierungskollegium beschlossene Gesetzesentwurf ist in enger Kooperation mit den Kärntner Wehren entstanden.
„Nicht zuletzt deswegen ist diese Neuerlassung des Kärntner Feuerwehrgesetzes praxistauglich, wohl durchdacht und entspricht allen Anforderungen, die ein modernes Feuerwehrgesetz erfüllen muss“,
schließt Fellner.